Der BGH setzt dem Spuk ein Ende

(13.07.2021) Sie haben eine Schadensersatzforderung von 1.000 EUR gegen ein Unternehmen, und das Unternehmen bestreitet alles? Dann versuchen Sie einmal, einen kompetenten Anwalt zu finden, der bereit ist, Sie für die gesetzlichen Gebühren von rund 220 Euro zu vertreten. Und Sie kriegen – im Gegensatz zu dem Unternehmen – nicht nur die Mehrwertsteuer auf die Anwaltskosten nicht zurück, sondern können Ihre Prozesskosten auch nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Kein Wunder, dass kaum jemand seine berechtigten Ansprüche gegen ein Unternehmen einklagt. Und kein Wunder, dass die Unternehmerverbände sich gegen alles wehren, was den Verbrauchern den Gang zum Gericht erleichtern würde.

So hat die Industrie sich jahrelang gegen die von ihr als Klageindustrie verunglimpften Verbraucherschützer gewehrt. Mit unermüdlicher Lobbyarbeit und Dutzenden bezahlter Professorengutachten, die uns weismachen wollten, dass eine Firma, die tausend Ansprüche von tausend Geschädigten gesammelt einklagt, diese Geschädigten ganz schlimm ausbeutet und gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Und dass deswegen jeder von den tausend Geschädigten mit seinem Anspruch – siehe oben – nur einzeln vor Gericht ziehen dürfe.

Leider haben die Instanzgerichte diese spookigen Argumente nur zu gerne gehört. Haben sie es ihnen doch häufiig erspart, komplizierte Tat- und Rechtsfragen entscheiden zu müssen. Wie im Fall geschädigter Air-Berlin-Kunden gegen den früheren CEO der Air Berlin, der zwar seine eigenen Gehaltsansprüche mit einer Millionen-Bankbürgschaft absichern ließ, nicht aber die Ansprüche von Fluggästen, die ihre Tickets vorausbezahlt haben und nach der absehbaren Pleite der Fluggesellschaft ihrem guten Geld hinterherschauten.

Die von mir gegründete Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH hat sich im Jahr 2018 die Ansprüche geschädigter Fluggäste der Air Berlin abtreten lassen und Herrn Winkelmann auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung verklagt. Die in diesen Verfahren gewechselten Schriftsätze füllen etliche Leitzordner. Wenn ein Anwalt sie in einem Verfahren mit einem Streitwert von 1.000 EUR hätte bearbeiten müssen, hätte seine gesetzliche Vergütung gerade noch den Stundensatz eines Tagelöhners in Burkina Faso erreicht. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht mochten sich mit den Papierstößen nicht befassen. Sie haben die Klage abgewiesen. Mit der lapidaren Begründung, unser Geschäftsmodell wäre unzulässig und die Abtretungen an uns wären unwirksam.

Heute hat der Bundesgerichtshof dem Spuk ein Ende gesetzt. Das Sammelklage-Inkasso ist zulässig, basta! Das ist – so wie es schon meine Erfindung der Prozessfinanzierung vor 20 Jahren war – ein toller Schritt in Richtung Verbraucherrechte und Waffengleichheit im Prozess. Gut so!!

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