Archiv für Juni 2012

Neues über Kundenfreundlichkeit

Ein bekannter Technik- und Computervertrieb mit Filialen in ganz Deutschland wirbt auf seiner Internetseite so: „Kundenzufriedenheit, kompetente Beratung und professioneller Service sind für uns selbstverständlich“. Ich bin seit ein paar Tagen anderer Meinung. Auf dem Kaufbeleg eines Desktop-Computers von Anfang des letzten Jahres stand „2 Jahre Herstellerservice mit Pick-Up“ und die Telefonnummer des Herstellers. Als ich dort anrufe, sagt mir eine freundliche, aber bestimmte Dame, nö, Pick-Up gibt’s nicht mehr für Geräte, die älter sind als ein halbes Jahr. Die Richtlinien hätten sich geändert, wenn mir das nicht passte, sollte ich mich doch an den Vertrieb wenden, der wäre schließlich mein Vertragspartner. Gesagt getan; nach etlichen Telefonaten im Stil von Buchbinder Wanninger sagt die Vertriebsfirma mir zu, selber den „Pick-Up“ vornehmen zu wollen. Am nächsten Tag erscheint ein Herr eines mir sattsam bekannten Unternehmens (siehe weiter unten unter „Transportschaden“) und sagt, er wolle den Computer abholen. Will er dann aber doch nicht, weil ich ihn nicht verpackt habe. Ein erneuter Anruf bei dem Computervertrieb. Unverpackt geht gar nicht, ist die nun schon recht ungehaltene Antwort. Warum nicht, frage ich, andere Unternehmen kommen auch mit einer Transportbox? Nein, ist das letzte Wort der kundenfreundlichen Firma. Nun müssen wohl Gerichte entscheiden, ob ich ein Gerät bei zugesagtem Pick-Up auch noch verpacken muss. Eine EU-Richtlinie und eine BGH-Entscheidung deuten in eine andere Richtung.

Nichts Neues vom Abzocker

www.outlets.de bietet nach eigener Einschätzung „exzellent aufbereitete, hilfreiche und nutzenbringende Inhalte“ auf ihren Premium-Portalen an. Da fragt man sich doch, wieso deren Betreiber es nötig haben, weiterhin ihren „Kunden“, die sich dort angemeldet, aber nicht bemerkt haben, dass sie in eine Kostenfalle getappt sind, mit seitenlang aufgezählten Gerichtsurteilen zu drohen, wenn sie nicht zahlen wollen. Wären die Inhalte so nutzenbringend, würden die Kunden ja vielleicht auch freiwillig dabeibleiben.

Der Gesetzgeber verpflichtet ab dem 01.08.2012 die Anbieter von kostenpflichtigen Internetangeboten zu einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit. Die Zeit bis dahin wollen die Betreiber offenbar nutzen, um noch einmal ordentlich abzuzocken, denn an der Internetseite, auf der sich meine Mandantin vor einem Jahr angemeldet hatte, hat sich bis heute nichts geändert. Wahrscheinlich tappen täglich weiter Hunderte in die Falle und kriegen – natürlich nach Ablauf der Widerrufsfrist – geharnischte Zahlungsaufforderungen. Die die meisten dann wohl auch zahlen, wenn sie die ganzen Gerichtsurteile gelesen haben und sich fragen, wieso es fast gar keine Urteile gibt, in denen die Zahlungspflicht der Betreiber verneint wurde. Nun, ganz einfach: weil die Betreiber die Klage zurücknehmen, wenn das Gericht zu erkennen gibt, sie abweisen zu wollen. Oder, wie in dem Fall meiner Mandantin, zu erkennen gibt, die Berufung zulassen zu wollen. Denn an einer obergerichtlichen Entscheidung sind die Herrschaften nun gar nicht interessiert. Also: Wehren lohnt sich.

Mal gespannt, mit welcher Masche die Abzocker nach dem 1. August weiterarbeiten.

Genug vom Frust

Die Dame arbeitet, ihrer Webseite zufolge, in ihrer „Praxis für Persönlichkeitsentwicklung und NLP“ mit „Menschen, die genug vom Frust haben, die Lust auf Persönlichkeitsentfaltung und mehr Eigenverantwortung verspüren – mit Menschen, die ihre Lebensqualität optimieren und die mehr Spass in ihrem Leben haben wollen.“ Sie scheint sich selbst daran zu halten. Den Frust, meiner Mandantin die paar Tausend Euro zurückzuzahlen, mit denen die ihr aus einer Patsche geholfen hatte, wollte sich sie wohl nicht antun. Vor vier Jahren stellte sie die vereinbarten Ratenzahlungen ein. Nach ein paar freundlichen und ein paar weniger freundlichen Mahnungen meiner Mandantin ließ sie über ihren Anwalt mitteilen, sie berufe sich auf Verjährung. Was sie ihrem Anwalt allerdings verschwiegen hatte, war, dass sie ein paar Mal um Zahlungsaufschub gebeten hatte. Und das unterbricht – wie nicht jeder weiß – die Verjährung. Jetzt hat meine Mandantin genug vom Frust und hat mich beauftragt, die Forderung einzuklagen…