Archiv für März 2013

Wuff, wuff! Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Amtsgerichte.

(20.03.2013) Als ob die Mietabteilungen der Amtsgerichte nicht schon genug zu tun hätten. Jetzt halst der Bundesgerichtshof ihnen eine neue Prozesslawine auf. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat er nämlich verkündet, dass der Vermieter die Katzen- und Hundehaltung in Mietwohnungen nicht generell ausschließen darf. Vielmehr müsse einem Verbot eine

umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn

vorausgehen. Eine Abwägung, die natürlich gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist und mit Sicherheit zu Tausenden neuer Rechtsstreitigkeiten – wahrscheinlich einschließlich Beweisaufnahmen durch Zeugen, Sachverständige und Augenschein – führen wird, die die Amtsgerichte verstopfen werden. Wieviele der mit der Sache befassten Bundesrichter wohl einen Bello zu Hause haben?

Peep-Show mit Neugeborenen?

(19.03.2013) Die landeseigenen Berliner Vivantes-Kliniken hatten mit einer Fa. Shine Germany GmbH einen Vertrag abgeschlossen: Shine Germany wollte im Kreißsaal der Vivantes Kliniken Geburten filmen. Dann kam die Absage von Vivantes, nachdem der Berliner Gesundheitssenator Einspruch erhoben hatte. Nun will Shine Germany von Vivantes Schadensersatz in Höhe von rund 2 Mio EUR – berichtet der Tagesspiegel. Und Vivantes will anscheinend freiwillig bezahlen. Da wird offensichtlich mal wieder das Geld des Berliner Steuerbezahlers sackweise zum Fenster hinausbefördert. Denn die Forderung von Shine Germany steht doch wohl auf ziemlich tönernen Füßen. Ein Vertrag über das Abfotografieren von Geburten zum Zweck der Fernsehausstrahlung ist nämlich eindeutig sittenwidrig. Er greift eklatant in die absolut geschützte Intimsphäre und damit das Persönlichkeitsrechts des Neugeborenen ein, ohne dass dem ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht. Auch eine eventuelle Einwilligung der Eltern dürfte hier kaum ziehen, denn auch die Eltern dürfen in Eingriffe in absolut geschützte Rechte des Kindes nur im Interesse des Kindes einwilligen. Ein derartiges Interesse ist nicht erkennbar. Verträge über Peepshows sind sittenwidrig und damit nichtig, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat – selbst wenn die Frauen, die sich nackt für bezahlende Spanner räkeln, volljährig sind und das freiwillig tun. Wieso ein Vertrag über eine Peepshow mit nicht einwilligungsfähigen Neugeborenen dann wirksam sein sollte, muss mir erst mal jemand erklären.