Archiv für Juli 2012
BGH schiebt Abzockern einen Riegel vor
(20.07.2012) Wer eine Firma gründet und sie ins Handelsregister eintragen lässt, kriegte bisher stets einen Haufen Post von Abzockern, die einem unter Übersendung einer amtlich aussehenden Rechnung die Eintragung in obskure Register unterjubeln wollten. Für teures Geld natürlich. Der BGH hat dieser Masche jetzt einen Riegel vorgeschoben: demnach
wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
Murks vom Gesetzgeber
(24.07.2012) Der Gesetzgeber murkst und murkst. Seit Jahren versucht er sich an einem angeblich verfassungsgemäßen Wahlrecht. Das neueste Wahlgesetz dürfte schon wieder verfassungswidrig sein. Wenn die Regierung schon an so einer technischen Aufgabe scheitert, fragt man sich natürlich, wie sie den Spagat hinkriegen will, verfassungskonform gleichzeitig die religiöse Beschneidung von Jungen zu erlauben, die von Mädchen zu verbieten und nebenbei noch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit in die Tonne zu kloppen.
Paula vs. Flecki
(24.07.2012) … and the winner is: Flecki.
Paula, komm nächstes Mal einfach zu mir…
Was der liebe Gott vom Porsche hält, sieht man an den Leuten, denen er einen gibt?
(24.07.2012) Schon wieder ein Porschefahrer, der um Mietwagenkosten gestritten hat – und auf die Nase gefallen ist. Nachdem jemand seinen Porsche-SUV geschrotet hatte, wollte er sich nicht mit einem popeligen 7er BMW als Ersatz zufriedengeben. Es musste schon ein dreimal so teurer Porsche Panamera sein. Denn, so sein Anwalt, er hätte
„sich seinen Mobilitätsstandard selbst erarbeitet und geschaffen, um mit seinem Fahrzeugtyp seine Betätigung wirksamer und erfolgreicher einzusetzen und zu erhalten, seine mobile Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang zu bewahren, um gleichzeitig schnellstmöglich die jeweiligen Reiseziele zu erreichen und sicherlich auch das Fahrzeug für persönliche Bedürfnisse und auch zur Erreichung von Erholungsmöglichkeiten zu nutzen“.
Das Gericht kommentiert dieses Geschwurbel trocken, das seien „substanzlose und unkonkrete Ausführungen“ und sie träfen für einen 7er BMW genauso zu. Es war übrigens das Münchner Landgericht (Urteil v. 08.05.2012, Geschäfts-Nr.: 2 S 4044/11). Ob das für Zuffenhausen örtlich zuständige Gericht genauso entschieden hätte?
Wowereit glänzt…
(24.07.2012) … mal wieder durch Nichtstun: Vom Ergebnis des heutigen Sicherheitstests am Flughafen BER hängt ab, ob der Eröffnungstermin im März 2013 zu halten ist. Aber Aufsichtsratschef Klaus Wowereit („Berlin ist nicht Haiti“) macht lieber blau und „will sich berichten lassen“.
Vielleicht sollte der Jurist einen Blick ins Aktiengesetz werfen. In § 111 Abs. 5 heißt es dort: „Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen“.
Oder in das Urteil des OLG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 – 20 U 3/11:
Bei Geschäften, die wegen ihres Umfangs, der mit ihnen verbundenen Risiken oder ihrer strategischen Funktion für die Gesellschaft für die Gesellschaft besonders bedeutsam sind, muss jedes Aufsichtsratsmitglied den relevanten Sachverhalt erfassen und sich ein eigenes Urteil bilden; dies umfasst regelmäßig auch eine eigene Risikoanalyse.
In solchen Situationen, die den Aufsichtsrat zu einer Intensivierung der Überwachungspflicht verpflichten, kann sich der Aufsichtsrat nicht auf die Entgegennahme der Informationen des Vorstands beschränken. Stattdessen hat er selbständig den relevanten Sachverhalt vollständig sowie richtig zu erfassen und sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden (; Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 111 Rz. 17; Semler in Semler/v.Schenck, Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 3. Aufl., § 1 Rz. 176; Mertens in Kölner Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 111 Rz. 16 und § 116 Rz. 10; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 116 Rz. 7; Habersack in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 116 Rz. 32 i.V.m. § 111 Rz. 46; Hopt in Großkommentar, AktG, 4. Aufl., § 116 Rz. 169; Hasselbach, NZG 2012, 41, 42; Köstler/Zackert/Müller, Aufsichtsratspraxis, 9. Aufl., S. 274 Rz. 540; ähnlich Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 5. Aufl., § 12 Rz. 887 und § 13 Rz. 987; so auch OLG Düsseldorf, BB 1984, 997, 999 für den Aufsichtsrat einer Publikums-KG).
Beschneidung
(23.07.2012) Allen, die uns weismachen wollen, die Beschneidung sei keine Genitalverstümmelung oder finden, es sei nicht schlimmer als Ohrlochstechen, sei dieses Video empfohlen.
3 dicke Leitzordner, 3 Tage vor dem Termin
(23.07.2012) hat mir der Beklagtenanwalt am Donnerstag zukommen lassen. Verhandlungstermin: heute, am darauffolgenden Montag. Solches Vorbringen ist zwar eklatant verspätet und nach § 296 ZPO zurückzuweisen, aber vorsichtshalber habe ich die Dinger dann doch in die Verhandlung mitgeschleppt, man weiß ja nie. Der Gegenanwalt dagegen hatte wohl von vornherein nicht an den Erfolg seiner Aktion geglaubt und hatte nur eine dünne Akte mit den Schriftsätzen dabei. Nun ja, Ergebnis am Schluss der Sitzung: ein Urteil zu Gunsten meiner Mandantin. Dafür schlepp ich mich auch schon mal ab.
Anwalt schreibt Urteil selbst…
(23.07.2012) … berichtet mein Anwaltskollege Udo Vetter aus Düsseldorf in seinem Lawblog.
Ich geb zu, so was Ähnliches hab ich auch schon gemacht. Als ich nämlich nach dem gewonnenen Prozess die Urteilsbegründung las, war ich baff: der Richter hatte einfach meinen Klagerwiderungsschriftsatz abgeschrieben. Nun ja, da mein Mandant den Prozess gewonnen hatte, habe ich mal davon abgesehen, den Richter wegen Urheberrechtsverletzung zu beschimpfen.
Deutscher Richterbund will Blut sehen
(20.07.2012) Oder wie soll ich das anders verstehen?
Demnächst dann auch wieder der Scharfrichter?
Preußenschlag
(20.07.2012) Was geschah am 20. Juli?
Die meisten derer, denen zu diesem Datum überhaupt etwas einfällt, denken an den 20. Juli 1944, den Tag des Stauffenberg-Attentates auf Hitler. Das bekanntlich misslang.
An einem anderen 20. Juli, heute vor achtzig Jahren gelang ein anderes Attentat, der sogenannte Preußenschlag. Die korrupte Reichsregierung unter Franz v. Papen putschte gegen die Regierung des Landes Preußen, das damals der letzte Hort der Demokratie und Stabilität in einem von Rechts- und Linksradikalen gebeutelten Deutschland war. Und sie ließ sich in dem nachfolgenden Prozess Preußens gegen das Reich von Carl Schmitt („Der Führer schützt das Recht“) vertreten. Leider erfolgreich. Dieses tragische Stück deutscher Verfassungsgeschichte ist weithin in Vergessenheit geraten – zu Unrecht. Und Carl Schmitt ist auch heute noch ein Rechtstheoretiker, auf den sich sowohl Rechts- wie Linksextreme gerne berufen. Ob das ein Zufall ist?