BGH schiebt Abzockern einen Riegel vor

(20.07.2012) Wer eine Firma gründet und sie ins Handelsregister eintragen lässt, kriegte bisher stets einen Haufen Post von Abzockern, die einem unter Übersendung einer amtlich aussehenden Rechnung die Eintragung in obskure Register unterjubeln wollten. Für teures Geld natürlich. Der BGH hat dieser Masche jetzt einen Riegel vorgeschoben: demnach

wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

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