3 dicke Leitzordner, 3 Tage vor dem Termin

(23.07.2012) hat mir der Beklagtenanwalt am Donnerstag zukommen lassen. Verhandlungstermin: heute, am darauffolgenden Montag. Solches Vorbringen ist zwar eklatant verspätet und nach § 296 ZPO zurückzuweisen, aber vorsichtshalber habe ich die Dinger dann doch in die Verhandlung mitgeschleppt, man weiß ja nie. Der Gegenanwalt dagegen hatte wohl von vornherein nicht an den Erfolg seiner Aktion geglaubt und hatte nur eine dünne Akte mit den Schriftsätzen dabei. Nun ja, Ergebnis am Schluss der Sitzung: ein Urteil zu Gunsten meiner Mandantin. Dafür schlepp ich mich auch schon mal ab.

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