„Das Recht und sein Preis“

(19.07.2012) So lautet der Titel eines Buches. Jemand hat zwei Bücher mit diesem Titel direkt beim Verlag bestellt, geliefert bekommen – und den Preis von 49,80 € nicht bezahlt. Jetzt hat mein Verleger mich beauftragt, die Rechnung einzuklagen. Dann kommt der Preis des Rechts noch zu dem Preis des Buchs dazu. Es können bis zu 253,50 € werden. Nachzurechnen hier. Sollte der Anbetroffene dies lesen, hat er noch bis Dienstag Zeit, Versäumtes nachzuholen. Dann beginnen die Mühlen zu mahlen.

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