Fly the friendly skies of United …

(11.04.2017) … doch eher unfriendly und sicher keine Meisterleistung des Marketing war es, einen Passagier aus einer überbuchten Maschine zerren zu lassen. Die Empörung ist groß, der Shitstorm orkanartig.

Gleichwohl muss man bei der rechtlichen Beurteilung wohl differenzieren, wobei ich davon ausgehe, dass das amerikanische Recht in diesen Punkten kaum von dem deutschen abweichen dürfte:

Einerseits hat das Luftfahrtunternehmen mit der Verweisung des Fluggastes gegen seine Pflichten aus dem Beförderungsvertrag verstoßen, den es mit ihm abgeschlossen hat. Entsteht dem Fluggast hierdurch ein Schaden, hat sie ihn zu ersetzen. Andererseits hat das Unternehmen das Hausrecht im Flugzeug und wen sie, aus welchen Gründen auch immer, auffordert, auszusteigen, der muss dem Folge leisten. Tut er es nicht, begeht er Hausfriedensbruch und kann, zur Not unter unmittelbarem Zwang, aus dem Flugzeug entfernt werden. Dabei sind zwar die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit einzuhalten. Wenn die Fluggesellschaft aber Polizisten einschaltet, dürfte die Verantwortung für deren Vorgehensweise und ein etwaiges Fehlverhalten bei diesen liegen und nicht mehr bei ihr. Der Fluggast hätte sich demnach wegen Hausfriedensbruch und Widerstands gegen Vollziehungsbeamte strafbar und – einen Schadenseintritt vorausgesetzt – auch schadensersatzpflichtig gemacht, United Airlines dagegen lediglich schadensersatzpflichtig für den Schaden, den der Fluggast durch die Nichtbeförderung erlitten hat, nicht aber für seinen Körperschaden. Ich bin gespannt, wie die Jury entscheiden wird, wenn es zum Prozess kommt…

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