Nichts Neues vom Abzocker

www.outlets.de bietet nach eigener Einschätzung „exzellent aufbereitete, hilfreiche und nutzenbringende Inhalte“ auf ihren Premium-Portalen an. Da fragt man sich doch, wieso deren Betreiber es nötig haben, weiterhin ihren „Kunden“, die sich dort angemeldet, aber nicht bemerkt haben, dass sie in eine Kostenfalle getappt sind, mit seitenlang aufgezählten Gerichtsurteilen zu drohen, wenn sie nicht zahlen wollen. Wären die Inhalte so nutzenbringend, würden die Kunden ja vielleicht auch freiwillig dabeibleiben.

Der Gesetzgeber verpflichtet ab dem 01.08.2012 die Anbieter von kostenpflichtigen Internetangeboten zu einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit. Die Zeit bis dahin wollen die Betreiber offenbar nutzen, um noch einmal ordentlich abzuzocken, denn an der Internetseite, auf der sich meine Mandantin vor einem Jahr angemeldet hatte, hat sich bis heute nichts geändert. Wahrscheinlich tappen täglich weiter Hunderte in die Falle und kriegen – natürlich nach Ablauf der Widerrufsfrist – geharnischte Zahlungsaufforderungen. Die die meisten dann wohl auch zahlen, wenn sie die ganzen Gerichtsurteile gelesen haben und sich fragen, wieso es fast gar keine Urteile gibt, in denen die Zahlungspflicht der Betreiber verneint wurde. Nun, ganz einfach: weil die Betreiber die Klage zurücknehmen, wenn das Gericht zu erkennen gibt, sie abweisen zu wollen. Oder, wie in dem Fall meiner Mandantin, zu erkennen gibt, die Berufung zulassen zu wollen. Denn an einer obergerichtlichen Entscheidung sind die Herrschaften nun gar nicht interessiert. Also: Wehren lohnt sich.

Mal gespannt, mit welcher Masche die Abzocker nach dem 1. August weiterarbeiten.

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