„Justizpalast“ von Petra Mosbach

(17.04.2019) Justizpaläste gibt es in Deutschland viele. Die eindrucksvollsten wurden noch in der Kaiserzeit erbaut, sie strahlen immer noch den Geist Wilhelms II. aus, ihr Versuch, den Bürger einzuschüchtern und ihm die Macht der Obrigkeit zu verdeutlichen, bleibt unübersehbar.

Die gesamte Justiz hat auch heute noch etwas palastartiges. Ihre Vertreter kommen oft unverständlich, unnahbar, skurril oder geradezu grotesk daher, manchmal erscheinen ihre Urteile unverständlich milde, manchmal unverständlich streng, aber oft auch einfach nur unverständlich. Selbst in Deutschland, das sich einer im Weltvergleich sicher vorzeigbaren, wenn auch immer noch weit vom Wünschbaren oder gar Perfekten entfernten Justiz erfreuen kann, verschanzen sich Gesetz und Rechte gern hinter der beschriebenen Architektur, verschachtelten Nebensätzen, schwarzen Roben und kafkaesken Gerichtskanzleien. Sie hat ein Kommunikationsproblem, wie man nicht zuletzt an dem vielgepriesenen und mit Preisen bedachten Roman „Justizpalast“ von Petra Morsbach erkennen kann. Diesen Roman muss ich als gründlich misslungen bezeichnen.

Dem Klappentext ist zu entnehmen, dass die Autorin für die Arbeit an „Justizpalast“ neun Jahre lang recherchiert hat. In dieser Zeit hätte sie eine komplette Juristenausbildung einschließlich vier Jahren Studium, erstem Staatsexamen, Referendariat und zweitem Staatsexamen absolvieren und dann noch zwei Jahre lang als Anwältin oder Richterin Erfahrungen sammeln können. Hätte sie das getan und dann den Roman geschrieben, so wäre vielleicht nicht so eine Melange aus Halbwissen, Halbverstandenem, hanebüchenen Vorurteilen gegen die Justiz und horrendem Unsinn heraus gekommen.

Nun wäre es angesichts des genannten Kommunikationsproblems der Justiz verständlich, wenn ein Roman die Perspektive eines von dieser Justiz verunsicherten Bürgers einnimmt und dessen fehlendes Verständnis für ihre Mechanismen widerspiegeln und es sogar teilen würde. Einem Roman aber, der die Justiz aus der Perspektive eines Richters schildert, und der ernst genommen werden möchte, sind solche Fehler nicht erlaubt, sollen sie ihn nicht vollständig entwerten, ähnlich wie es bei einem Roman über ein Ensemblemitglied der Berliner Philharmoniker wäre, das die „Kunst der Fuge“ nicht von Hänschen klein und eine Tempobezeichnung nicht von einem Notenschlüssel unterscheiden könnte.

Dies ist bei dem vorliegenden Roman aber leider der Fall. Fast auf jeder Seite, die der rechtskundige Leser aufschlägt, findet er Fehler, die von einer grundstürzenden Kenntnislosigkeit und Verständnislosigkeit unserer Autorin für Pfeiler unseres Rechtssystems zeugen wie auch für elementare Prinzipien des Zivilptozesses, dem täglichen Brot der Protagonistin des Romans. Wenn die Autorin schon einmal etwas vom „gesetzlichen Richter“ gehört und das dem zugrundeliegende Verfassungsprinzip verstanden hätte, könnte sie nicht auf die Idee kommen, dass Zivilrichter ihre Fälle nach Gusto unter einander hin- und herschieben könnten. Hätte sie etwas von dem auf der Privatautonomie fußenden Beibringungsgrundsatz im Zivilrecht verstanden, oder von der „Relationstechnik“, dem grundlegenden Algorithmus der zivilrichterlichen Entscheidungsfindung, so könnte ihre Richterin nicht nach Belieben Beweise erheben, ohne dass eine Partei dies angeboten und verlangt hätte. Auch vom Anwaltsprozess und von der Tatsache, dass der Zivilprozess weitestgehend ein schriftliches Verfahren ist, scheint sie noch nichts gehört zu haben, sonst würde sie nicht mündliche Verhandlungen schildern, in denen die Parteien ihre jeweiligen Versionen des Sachverhalts breittreten wie Quark, während ihre Anwälte stumm danebensitzen. Dass das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) etwas gänzlich anderes ist als das Recht des unlauteren Wettbewerbs (gewerblicher Rechtsschutz) scheint der Autorin ebenso hekuba zu sein wie die Tatsache, dass eine Klage einer Konzernmutter gegen ihre Konzerntöchter in einem deutschen Gerichtssaal so realistisch ist wie die eines Hundeherrchens gegen seinen Dackel.

Bei dieser geballten Ladung von Ignoranz nimmt es dann nicht mehr Wunder, dass die Autorin auch noch auf die immer noch endemische, wenn auch längst widerlegte Positivismuslegende hereingefallen ist, mit der Nazi-Juristen wie Welzel, Weinkauf, Forsthoff oder Carl Schmitt in der Nachkriegszeit erfolgreich daran gearbeitet haben, Hitlers, Himmlers und Freislers Verbrechen ausgerechnet ausgewiesenen Nazigegnern wie Hans Kelsen, Hugo Preuß und Gerhard Anschütz in die Schuhe zu schieben.

Ich habe den Roman nur deswegen bis zu Ende gelesen, weil mich interessiert hat, in welchem Maß sich offenbar die unbestreitbare Qualität der deutschen Justiz von dem Bild entfernt hat, welches die Öffentlichkeit von ihr zu haben scheint. Dieser Befund ist leider bestürzend. Bei den meisten Lesern verstärkt der Roman, wie man bereits an einigen der hier veröffentlichten Rezensionen sieht, offenbar nur populistische Vorurteile von einer abgehobenen und vielleicht sogar überflüssigen Richterschaft und Gerichtsbarkeit.

Der richtig gute Justizroman muss wohl erst noch geschrieben werden…

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