Wer feuert eigentlich die Aufsichtsräte?

(25.04.2014) Die Aufsichtsräte der Commerzbank AG kassieren rund 1,6 Mio Euro pro Jahr. Der Vorsitzende Klaus-Peter Müller allein rund 240 Tausend Euro, die Herren Uwe Tschäpe 127 und Hans-Hermann Altenschmidt 116 Tausend. Wofür eigentlich? Dafür, dass sie mal einen Blick ins Aktiengesetz werfen, anscheinend nicht. Dort steht nämlich schwarz auf weiß: ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft kann nicht einfach so gefeuert werden. Das hat seine Berechtigung, denn der Vorstand hat die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung zu leiten. Also frei von Weisungen und unter persönlicher Haftung für Schäden, wenn er nicht beweisen kann, dass er „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ gearbeitet hat. Der Widerruf der Bestellung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Also dann, wenn ein Verbleiben des Vorstandsmitglieds aus persönlichen Gründen (z.B. gravierendes Fehlverhalten, schwere Krankheit oder Insolvenz des Vorstandsmitglieds) oder aus sachlichen Gründen (z.B. erhebliches Zerwürfnis im Vorstand) für die Gesellschaft unzumutbar geworden ist. Nichts davon lag auch nur im Entferntesten im Fall Ulrich Sieber vor. Trotzdem schmiß der Aufsichtsrat ihn raus. Siebert klagte, und – was jeder auch nur einigermaßen Rechtskundige voraussagen konnte – gewann. Die Kosten für die Commerzbank dürften im Millionenbereich liegen. Wer zahlt’s? Die Aufsichtsräte sicher nicht. Und dass jemand nun die feuert, ist leider auch nicht zu erwarten…

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