Ärger mit dem Ferienhaus in Llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch? Amtsgericht um die Ecke ist zuständig

(23.10.2012) Wer bei einem Reiseveranstalter ein Ferienhaus im Europäischen Ausland mietet und Ärger hat, muss nun nicht mehr z.B. beim district court für llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch auf Anglesey klagen oder beim giudice di pace in Reggio di Calabria, sondern kann das an seinem Wohnsitz tun. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Amtsgerichts Schwerin bestätigt, nach dem die Gerichtszuständigkeit nach der Belegenheit einer Immobilie in den Fällen nicht gilt, in denen der Anbieter nicht identisch mit dem Grundstückseigentümer ist.

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