Was der liebe Gott vom Porsche hält, sieht man an den Leuten, denen er einen gibt?

(24.07.2012) Schon wieder ein Porschefahrer, der um Mietwagenkosten gestritten hat – und auf die Nase gefallen ist. Nachdem jemand seinen Porsche-SUV geschrotet hatte, wollte er sich nicht mit einem popeligen 7er BMW als Ersatz zufriedengeben. Es musste schon ein dreimal so teurer Porsche Panamera sein. Denn, so sein Anwalt, er hätte

„sich seinen Mobilitätsstandard selbst erarbeitet und geschaffen, um mit seinem Fahrzeugtyp seine Betätigung wirksamer und erfolgreicher einzusetzen und zu erhalten, seine mobile Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang zu bewahren, um gleichzeitig schnellstmöglich die jeweiligen Reiseziele zu erreichen und sicherlich auch das Fahrzeug für persönliche Bedürfnisse und auch zur Erreichung von Erholungsmöglichkeiten zu nutzen“.

Das Gericht kommentiert dieses Geschwurbel trocken, das seien „substanzlose und unkonkrete Ausführungen“ und sie träfen für einen 7er BMW genauso zu. Es war übrigens das Münchner Landgericht (Urteil v. 08.05.2012, Geschäfts-Nr.: 2 S 4044/11). Ob das für Zuffenhausen örtlich zuständige Gericht genauso entschieden hätte?

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