„Bevor der Käufer nicht gezahlt hat…“

(05.04.2013) … diese Redewendung fand ich falsch, als ein sehr geschätzter Kollege sie heute bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags verlas. Darüber zu diskutieren, hätte allerdings den Zeitrahmen gesprengt, der für die Beurkundung zur Verfügung stand. Da alle wussten, was gemeint war, habe ich es nach dem Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ dabei belassen. Wieder zurück in der Kanzlei, musste ich feststellen, dass der Kollege den Duden auf seiner Seite hat. Überzeugt hat es mich trotzdem nicht. Logisch wäre: „Ich liefere nicht, bevor Du gezahlt hast“ statt „…bevor Du nicht gezahlt hast“. Das Wort „bevor“ bestimmt doch den Zeitraum vor einem bestimmten Ereignis: „Ich gehe, bevor die Glocke schlägt“ heißt: „Ich gehe irgendwann in einem Zeitraum, der vor dem Glockenschlag liegt“. „Ich gehe nicht, bevor die Glocke schlägt“ heißt, ich gehe in diesem Zeitraum nicht, sondern frühestens, wenn sie schlägt. Aber wenn ich sage: „Ich gehe nicht, bevor die Glocke nicht schlägt“, wann gehe ich denn dann? Die Glocke schlägt ja nicht, also findet das Ereignis, das den Zeitraum begrenzen soll, gerade nicht statt. Ein nicht stattfindendes Ereignis kann aber einen Zeitraum nicht begrenzen, vor oder nach dem etwas geschehen oder gerade nicht geschehen soll. Eigentlich doch ganz logisch, oder?

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