Doch Ersatz für Air-Berlin-Geschädigte?

(02.10.2017) Lange Gesichter dürften die Reisenden machen, die vor dem 15. August 2017 einen teuren Langstreckenflug bei Air Berlin gebucht haben. Nach Zeitungsberichten kriegen sie ihren Ticketpreis nicht zurück, wenn die Vögel von Air Berlin nicht mehr abheben. Sie können ihn zwar im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden; da aber laut Pressemeldungen nicht einmal die Insolvenzkosten gedeckt zu sein scheinen, dürfte eine solche Anmeldung kaum ihr Porto wert sein.

Es könnte aber eine Möglichkeit geben, den entstandenen Schaden anderswo geltend zu machen. Wer betroffen ist, kann sich gern kostenlos und unverbindlich bei mir melden.

4 Kommentare zu „Doch Ersatz für Air-Berlin-Geschädigte?“

  • Thomas Pfützenreuter:

    Sehr geehrter Herr Mueller-Gueldemeister,
    Ich habe gelesen, dass Sie eine Sammelklage gegen Air Berlin vorbereiten.
    Zur Info: Ich habe mit meiner Familie 4 Business Ticket und 2 Eco Tickets fuer DUS-RSW im Februar 2017 direkt bei Air Berlin gekauft.
    Wenn sie eine realistische Chance sehen wuerde ich mich gerne Ihrer Interessenvertretung anschließen.
    Mit besten Gruessen

    Thomas Pfuetzenreuter

    Niederdonker Strasse 71
    40667 Meerbusch
    email ttpf@aol.com
    mobile +49 (0) 172 7192609

  • Verena Killat:

    Sehr geehrter Herr Mueller-Güldemeister,

    gerne würden wir uns der Sammelklage anschließen, jedoch können wir auf der Seite https://airberlin-regress.de/# keine Stornomitteilung hochladen, da wir keine erhalten haben. Die Information über die Insolvenz und die Einstellung des Flugbetriebes haben wir aus dem Internet (s. Link)
    https://www.derstandard.de/story/2000070339625/flugbetrieb-eingestellt-sind-sie-von-der-niki-insolvenz-betroffen

    Die Buchungsbestätigung (Buchungsnummer: TBBTMQ), erhielten wir am 17.04.2017. Gerne können wir Ihnen hierzu die Buchungsbestätigung als PDF senden.

    Bitte teilen Sie uns mit, wie wir weiter verfahren können.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz und Verena Killat

    • Sehr geehrte Frau Killat, sehr geehrter Herr Killat,

      bitte schicken Sie uns die Unterlagen, die Sie haben, per E-Mail an info@air berlin-regress.de zu, dann werden wir diese prüfen und uns melden. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten wir bei der Eingabemaske auf unserer Webseite zunächst nur die Standardfälle berücksichtigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Lothar Müller-Güldemeister

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