Die Entschleunigung der Schnecke

(20.11.2018) Auf der Internetseite des Landgerichts Berlin:

Wichtiger Hinweis zur Einführung der Fachanwendung forumSTAR am Landgericht Berlin an den Dienststellen Tegeler Weg und Littenstraße

An den Zivilstandorten des Landgerichts Berlin wird am 26. November 2018 die Fachanwendung forumSTAR eingeführt. Dies macht die Anpassung zahlreicher Geschäftsprozesse notwendig und erfordert eine gründliche Anwenderschulung. Seit dem 17. September 2018 durchlaufen daher alle etwa 430 in der Zivilrechtspflege eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Richterinnen und Richter noch bis Anfang Dezember 2018 zeitlich gestaffelt mehrtägige Schulungen. Sowohl der Schulungsbetrieb als auch die erforderliche Einarbeitung in die neue Fachanwendung werden in diesem Zeitraum zu einer Verlangsamung der Arbeitsabläufe in den Zivilstandorten des Landgerichtes führen. Mit erheblichen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebes ist daher über den Einführungszeitraum im November 2018 hinaus zu rechnen.

Wurde auch Zeit, dass aus der Schnecke mal ein bisschen das Tempo rausgenommen wurde…

Luja, sog i!

(26.04.2018) Ob der Söder vo alloa drafkimma is, oder ob der Alois Hingerl * endlich aufgewacht ist und ihm den göttlichen Ratschluss überbracht hat, überall in den Amtsstuben Kruzifixe aufzuhängen, weiß ich nicht. Aber was ich weiß: die bayerische Verwaltung ist auch schon ohne Kruzi fix. Gestern war in der Post eine Akte des Landgerichts Aschaffenburg aus dem Jahr 1995, die ich tags zuvor per Fax angefordert hatte. Fordert man in Berlin eine zwanzig Jahre alte Akte an, so kann es drei Monate dauern, bis im Archiv nach ihr geschaut wird. Und das meistens mit dem Ergebnis: sie wurde längst entsorgt. Also obwohl ich nicht an Vater, Sohn und Heiligen Geist glaube und aus der Kirche ausgetreten bin: ich hätte nicht mal was gegen Kruzifixe in den Schreibstuben der Berliner Gerichte. Wenn die dann so funktionieren würden wie im Land des Alois Hingerl.

* Und hier, wer etwas mehr Zeit hat

Fluggäste sind dumm und frech

(25.01.2018) Für gestern hatten das Amtsgericht Charlottenburg und der Insolvenzverwalter Flöther die Gläubiger der Air Berlin zur Versammlung geladen. Der Saal im Berliner Estrel Hotel war für 4000 Leute bestuhlt. Und gähnend leer: 150 Besucher saßen verstreut in den vorderen Reihen. Auf dem Podium: zwei Vertreter des Amtsgerichts, der Insolvenzverwalter und Herr Rechtsanwalt Kebekus, der Vertreter der Pleite-Airline. Presse war nicht zugelassen. So stand heute in den meisten Zeitungen auch nur das, was der Insolvenzverwalter ihnen vor der Versammlung gesteckt hatte: nämlich, es sei sowieso nichts zu holen und das Verfahren würde 10 Jahre dauern. Mit anderen Worten, man solle ihn bitte fürderhin in Ruhe lassen.

Die betrogenen Kunden und das Geld, das sie verloren haben, waren ihm und Herrn Kebekus denn auch keiner Erwähnung wert. Eigentlich, so Kebekus und Flöther auf Nachfrage, gebe es die überhaupt nicht und wenn, dann höchstens im Peanut-Maßstab von schlappen 30-40 Mio. Euro. Schätzungsweise. Denn genaue Zahlen hätten sie nicht. Wieso nicht? Keine Antwort. Und wo denn die in den letzten Quartalsberichten veröffentlichten Vorauszahlungen von 800 Mio Euro geblieben seien? Antwort: diese Bilanzen würden sie nicht kennen. Das war’s, zurück zur Tagesordnung.

Das Amtsgericht hatte vor vier Monaten einen Gläubigerausschuss ernannt. Ein Mitglied war vor der gestrigen Versammlung zurückgetreten und musste ersetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass auch die Kleingläubiger im Gläubigerausschuss vertreten sein sollen. Da ich 400 geschädigte Fluggäste mit Forderungen zwischen 100 und 8000 Euro vertrete, beantragte ich, in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden. Das Wahlergebnis zeigte die Machtverteilung in der Versammlung: Commerzbank, Eurowings, Leasinggesellschaften und die Bundesagentur für Arbeit hatten zusammen 99 % der Stimmen. Und die nutzten sie, um im Gläubigerausschuss unter sich zu bleiben: sie wählten lieber einen weiteren Vertreter aus ihren Reihen – was interessieren uns die Rechte der Fluggäste?

Was bleibt festzuhalten? Die ehemalige Staatsfluglinie, an die das Tafelsilber von Air Berlin verscherbelt wurde, ihre Tochter Eurowings, die zu wesentlichen Teilen im Staatsbesitz befindliche Commerzbank, das Luftfahrtbundesamt, die Arbeitsagentur und die dahinterstehenden Ministerien, das Management, das die Kunden betrogen hat, der Insolvenzverwalter: sie halten zusammen. Oder, um ein berühmtes Wort des Bankiers Fürstenberg abzuwandeln: Fluggäste sind dumm und frech. Dumm, weil sie den Flugpreis im Voraus bezahlen, frech, weil sie dafür auch noch fliegen wollen.

Unser Weg, ihre Rechte bis zum Bundesgerichtshof durchzufechten, wird steinig. Aber wir werden ihn gehen.

https://airberlin-regress.de

Air Berlin – Etihad verklagen?

(21.01.2018) Presseberichten zufolge sollen einige Großgläubiger von Air Berlin darauf drängen, Etihad zu verklagen. Etihad hatte, wie im 1. Quartalsbericht der Air Berlin für 2017 veröffentlicht, angeblich erklärt, sie würden den Betrieb von Air Berlin für die nächsten 18 Monate finanziell sicherstellen;

28. April 2017: Etihad Airways PJSC gewährt der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 350,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021. Gleichzeitig übergibt Etihad Airways PJSC der Gesellschaft eine Erklärung über die
Nicht-Ausübung (direkt oder indirekt) der Put-Option der neuen 8,5%-Wandelanleihe DE000A19DMC0 über den von ihr gehaltenen Betrag in Höhe von 93,7 Mio. EUR und sichert in einem Unterstützungsschreiben an airberlin die Absicht zu, die notwendige Unterstützung zu leisten, damit airberlin den finanziellen Verpflichtungen der näheren Zukunft und in jedem Fall innerhalb von 18 Monaten ab dem 28. April 2017 nachkommen kann.

Dass sie das nicht getan haben, ist offensichtlich. Wie belastbar die Erklärung von Etihad war, wissen wir nicht, solange sie nicht veröffentlicht wird. Aber wie auch immer: dass die Air-Berlin-Geschädigten von einer solchen Klage etwas haben werden, wage ich sehr zu bezweifeln.

Warum?

Nehmen wir einmal an, Etihad wäre eine rechtswirksame Verpflichtung eingegangen, Air Berlin noch 18 Monate zu stützen und hätte diese Verpflichtung verletzt. Wie wäre dann die Rechtslage? Solange es Air Berlin noch gab, hätte Air Berlin auf Erfüllung dieser Verpflichtung bestehen können (sogenannter Primäranspruch). Das hat Air Berlin – aus welchen Gründen auch immer – nicht getan oder nicht tun können. Nachdem Air Berlin nun den Betrieb endgültig eingestellt hat, ist die Verpflichtung von Etihad, den Betrieb aufrechtzuerhalten, unmöglich geworden. In solchen Fällen wandelt sich der Erfüllungsanspruch (Primäranspruch) in einen Schadensersatzanspruch um. Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus: Pflichtverletzung (läge hier vor), Schaden und Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden.

Hier fragt sich bereits, worin der Schaden liegen soll. Air Berlin hat 2016 rund 550 Mio. EUR Verlust gemacht, im Jahr 2017 bis zur Insolvenz am 16. August rund 372 Mio., aufs Jahr hochgerechnet also nochmals rund 525 Mio. EUR. Seit 2007 hat Air Berlin in keinem einzigen Jahr einen operativen Gewinn gemacht. Dafür, dass Air Berlin bis Herbst 2018 wieder in die Gewinnzone gekommen wäre, spricht nicht der mindeste Anhaltspunkt. Wenn also Etihad ab April 2017 18 Monate lang die laufenden Betriebsverluste von Air Berlin ausgeglichen hätte, hätte Air Berlin am Ende dieser 18 Monate genauso viel Nettovermögen gehabt wie vorher. Wo soll also der Schaden liegen? Und am Ende der 18 Monate wäre Air Berlin genauso mit rund 1,5 Milliarden EUR überschuldet gewesen wie zu deren Beginn. Und ein überschuldetes Unternehmen ist verpflichtet, Insolvenz anzumelden, wenn es keine positive Fortführungsprognose über einen Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten gibt. Um die Insolvenz zu vermeiden, hätte also am Ende der 18 Monate wiederum jemand bereitstehen müssen, der Air Berlin weitere mindestens 12 Monate mit Geldspritzen am Leben hält. Wer hätte das sein sollen?

Tatsächlich sind somit weder die Eigentümer noch die Altgläubiger von Air Berlin durch eine eventuelle Vertragsverletzung seitens Etihad geschädigt worden, sondern allenfalls die Fluggäste, die auf die Zusage von Etihad vertraut und der Air Berlin weiter Vorauszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe geleistet haben – für Flüge, die nie mehr stattfanden, was den Verantwortlichen sehr wohl bewusst sein musste.

Eine Klage gegen Etihad wird deshalb wahrscheinlich allen möglichen Beteiligten Geld in die Taschen spülen – dem Insolvenzverwalter und den beauftragten Anwälten zum Beispiel -, die eigentlich Gekniffenen aber, nämlch die betrogenen Fluggäste werden nichts davon haben.

Wer ist Müller-Gildemeister ??

(06.01.2018) Ja, das wird öfter mal falsch gemacht. Wie auch in dem heutigen Artikel über Air Berlin. Damit aber Google mich in Zukunft auch unter „Müller-Gildemeister“ findet, schreibe ich den mal hier danz dick hin…

Air Berlin Pleite – Schadensersatz für geschädigte Fluggäste

(06.01.2018) Geschädigte Fluggäste können sich unter

https://airberlin-regress.de

über ihre Möglichkeiten informieren!

Doch Ersatz für Air-Berlin-Geschädigte?

(02.10.2017) Lange Gesichter dürften die Reisenden machen, die vor dem 15. August 2017 einen teuren Langstreckenflug bei Air Berlin gebucht haben. Nach Zeitungsberichten kriegen sie ihren Ticketpreis nicht zurück, wenn die Vögel von Air Berlin nicht mehr abheben. Sie können ihn zwar im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden; da aber laut Pressemeldungen nicht einmal die Insolvenzkosten gedeckt zu sein scheinen, dürfte eine solche Anmeldung kaum ihr Porto wert sein.

Es könnte aber eine Möglichkeit geben, den entstandenen Schaden anderswo geltend zu machen. Wer betroffen ist, kann sich gern kostenlos und unverbindlich bei mir melden.

Wer Streit mit mir sucht, kann ihn von mir haben

(14.07.2017)

Sehr geehrte Frau H***,

die Rechtsstreitigkeiten, die Sie fälschlicherweise meiner angeblichen Streitlust zuschreiben, waren nichts anderes als eine Folge Ihrer eigenen Entscheidungen (oder derer Ihres Vaters):

es war Ihre Entscheidung, der Geschäftsführerin der H***-GmbH so lange Knüppel zwischen die Beine zu werfen, bis sie für die Gesellschaft Insolvenz anmelden musste;

es war Ihre Entscheidung, nach der Insolvenz die Grundschuld, die keinen Rang mehr für Sie wahrte, nicht zu löschen und den Insolvenzverwalter auf den Klageweg zu verweisen;

es war Ihre Entscheidung, die Grundschuld entgegen Ihrer ausdrücklichen Verpflichtung, sie nicht abzutreten, auf Ihre Mutter zu übertragen;

es war Ihre Entscheidung, gegen das eindeutige Urteil des Landgerichts P*** eine aussichtslose Berufung zum OLG B*** einzulegen;

es war Ihre Entscheidung, wahrheitswidrig eine Krankheit Ihres Prozessbevollmächtigten RA Dr. G*** zu behaupten, um zu erreichen, dass die Verhandlung über die Berufung um 2 Monate verschoben wird;

es war Ihre Entscheidung, nach dem mit einer vorgeschobenen Begründung versehenen Mandatsverzicht des RA Dr. G*** zum Verhandlungstermin weder zu erscheinen noch sich vertreten zu lassen und ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen;

es war Ihre Entscheidung, trotz Vollstreckbarkeit der Kostenfestsetzungsbeschlüsse keine Zahlung, sondern lediglich Sicherheit zu leisten.

Ich habe Ihnen vor sämtlichen rechtlichen Schritten, die ich im Namen und Auftrag der Gesellschaft und später des Insolvenzverwalters gegen Sie einleiten musste, Gelegenheit gegeben, Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dadurch zu vermeiden, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Ich habe die Schritte stets erst dann eingeleitet, nachdem Sie die Ihnen gesetzten – und oft sogar noch verlängerten – Fristen hatten verstreichen lassen. Ich bin entgegen Ihren Annahmen keineswegs streitlustig, sondern auf wirtschaftliche Lösungen bedacht, die die Interessen beider Seiten wahren. Ich habe stets versucht, Kompromisslösungen anzubieten, die jedoch von Ihnen abgelehnt wurden und die Ihnen, wenn Sie auf sie eingegangen wären, sehr viel Geld gespart hätten. Wer allerdings Streit mit mir sucht, der kann ihn von mir haben. So gut sollten Sie mich nach den acht Jahren kennen, in denen ich über 30 gerichtliche Verfahren gegen Sie, Ihre Familie und Ihre Unternehmen geführt und für meine Mandanten gewonnen habe.

Also machen Sie bitte nicht mich für einen eventuellen Kreditschaden verantwortlich, der Ihnen durch die Vollstreckungsmaßnahmen entsteht und den Sie jederzeit hätten vermeiden können – und durch Bezahlung immer noch vermeiden können.

Und was Ihr

quidquid agis, prudenter agas et respice finem

anbetrifft, so freut es mich, dass Sie Latein können. Ich kann es auch, habe dem von Ihnen zitierten Spruch allerdings immer den von Theodor Storm vorgezogen:

Der eine fragt, was kommt danach, der andre, was ist recht?
Und dadurch unterscheidet sich der Freie von dem Knecht.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Müller-Güldemeister

Erfolgshonorar

(04.07.2017) 119 Jahre lang war es dem deutschen Anwalt verboten, gegen Erfolgshonorar tätig zu werden. Bis die Anwaltskammer einem Anwalt Anfang der 2000er Jahre eine Strafe von 25.000 EUR dafür aufbrummte, dass er trotz dieses Verbotes ein solches vereinbart hatte. Er zog dagegen durch die Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht bat wie immer die involvierten Ministerien, Gerichte, Kammern und Verbände um ihre Stellungnahme. Von neun der Beteiligten stimmten acht für die Beibehaltung des verstaubten Zopfes. U.a. mit der dummdreisten Behauptung, die Anwälte würden dann im Interesse ihres eigenen Portemonnaies das Anliegen ihrer Mandanten mit kriminellen Methoden verfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine bessere Meinung von den Anwälten. Es kloppte in seiner Entscheidung vom 12. September 2006 den § 49a der Bundesrechtsanwaltsordnung in seiner damaligen Fassung zu Recht in die Tonne. Der Gesetzgeber brauchte fast zwei Jahre, um den Verlust des Zopfes zu betrauern. Und mit dem § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine fast ebenso verdruckste und verquaste Regelung zu schaffen wie sie das Verbot gewesen war. Sie schreckt sicher mehr Mandanten und Anwälte von der Vereinbarung eines Erfolgshonorars ab, als sie dazu ermutigt. Mich schreckt sie nicht – ich prozessiere* jederzeit gern gegen Erfolgshonorar. Der Mandant hat ein gutes Gefühl, ich bin motiviert und am Schluss haben alle was davon. Wie jetzt in einem Fall, der mich zwar 7 Jahre beschäftigt hat. Aber mit Erfolg abgeschlossen wurde. Für meinen Mandanten – und für mich. Mit einem Gläschen des Schampus werde ich gemeinsam mit ihm auf das Bundesverfassungsgericht anstoßen. Auf mich darf dann Herr Schäuble anstoßen, der natürlich wieder mit von der Partie ist…

* natürlich nur in den Fällen, in denen ich auch einen Erfolg erwarte. Aber von anderen rate ich meinen Mandanten auch dann ab, wenn sie mich bezahlen.

Fly the friendly skies of United …

(11.04.2017) … doch eher unfriendly und sicher keine Meisterleistung des Marketing war es, einen Passagier aus einer überbuchten Maschine zerren zu lassen. Die Empörung ist groß, der Shitstorm orkanartig.

Gleichwohl muss man bei der rechtlichen Beurteilung wohl differenzieren, wobei ich davon ausgehe, dass das amerikanische Recht in diesen Punkten kaum von dem deutschen abweichen dürfte:

Einerseits hat das Luftfahrtunternehmen mit der Verweisung des Fluggastes gegen seine Pflichten aus dem Beförderungsvertrag verstoßen, den es mit ihm abgeschlossen hat. Entsteht dem Fluggast hierdurch ein Schaden, hat sie ihn zu ersetzen. Andererseits hat das Unternehmen das Hausrecht im Flugzeug und wen sie, aus welchen Gründen auch immer, auffordert, auszusteigen, der muss dem Folge leisten. Tut er es nicht, begeht er Hausfriedensbruch und kann, zur Not unter unmittelbarem Zwang, aus dem Flugzeug entfernt werden. Dabei sind zwar die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit einzuhalten. Wenn die Fluggesellschaft aber Polizisten einschaltet, dürfte die Verantwortung für deren Vorgehensweise und ein etwaiges Fehlverhalten bei diesen liegen und nicht mehr bei ihr. Der Fluggast hätte sich demnach wegen Hausfriedensbruch und Widerstands gegen Vollziehungsbeamte strafbar und – einen Schadenseintritt vorausgesetzt – auch schadensersatzpflichtig gemacht, United Airlines dagegen lediglich schadensersatzpflichtig für den Schaden, den der Fluggast durch die Nichtbeförderung erlitten hat, nicht aber für seinen Körperschaden. Ich bin gespannt, wie die Jury entscheiden wird, wenn es zum Prozess kommt…