Wuff, wuff! Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Amtsgerichte.

(20.03.2013) Als ob die Mietabteilungen der Amtsgerichte nicht schon genug zu tun hätten. Jetzt halst der Bundesgerichtshof ihnen eine neue Prozesslawine auf. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat er nämlich verkündet, dass der Vermieter die Katzen- und Hundehaltung in Mietwohnungen nicht generell ausschließen darf. Vielmehr müsse einem Verbot eine

umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn

vorausgehen. Eine Abwägung, die natürlich gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist und mit Sicherheit zu Tausenden neuer Rechtsstreitigkeiten – wahrscheinlich einschließlich Beweisaufnahmen durch Zeugen, Sachverständige und Augenschein – führen wird, die die Amtsgerichte verstopfen werden. Wieviele der mit der Sache befassten Bundesrichter wohl einen Bello zu Hause haben?

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