Alternativentwurf zur Beschneidung

(22.11.2012) 50 Parlamentarier haben einen Alternativentwurf zum Regierungsentwurf zur Beschneidung des männlichen Kindes vorglegt (Bundestags-Drucksache 17/11430), der eine Beschneidung nur mit Zustimmung des mindestens 14-jährigen Knaben erlaubt. Er stellt einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Grundrechten der Knaben und den Interessen der Eltern und der Religionsgemeinschaften dar.

Wer die Genitalverstümmelung unmündiger Knaben auch für eine Barbarei hält, kann seine Unterstützung des Alternativentwurfs hier kundtun.

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