Wer zahlt den Mäkler?

(10.11.2012) Eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats will gesetzlich regeln, dass die Gebühren des Maklers (im BGB heißt er übrigens immer noch „Mäkler“), der Wohnungen vermittelt, in Zukunft vom Vermieter gezahlt werden müssen. Während ich sonst meistens etwas zu mäkeln habe: das wäre eine sinnvolle Regelung.

Und zwar erst recht, wenn auch die Maklerkosten bei Verkäufen von Immobilien an Endverbraucher in Zukunft stets vom Verkäufer gezahlt werden müssten. Das würde der Gerichtsbarkeit in Zukunft nicht nur eine Unzahl von Prozessen ersparen, die über die Verpflichtung zur Zahlung von Maklergebühren jährlich neu geführt werden und zu einer kaum mehr überschaubaren Einzelfallrechtsprechung geführt haben; es würde wahrscheinlich endlich auch etwas Preiswettbewerb in das Maklerwesen bringen. Ein solcher Preiswettbewerb ist derzeit nicht erkennbar (obwohl die Makler in Zeiten von immoscout fast keine Vorleistungen finanzieller Art mehr erbringen, kassieren sie durchgängig 7,12 % des Kaufpreises ab). Warum nicht? Weil die Courtage in der Regel nicht von dem bezahlt wird, der sie bestellt hat. Scheinbar zumindest. Denn natürlich machen sich die Verkäufer selbst etwas vor, wenn es ihnen die Höhe der Courtage egal ist, weil ja „der Käufer“ (bzw. der Mieter) sie zahlt. Dass die Courtage die Immobilie verteuert und der Käufer/Mieter dann entsprechend weniger an den Verkäufer/Vermieter zahlen kann, vergessen sie dabei.

Aber genau das wird wahrscheinlich die Lust des Gesetzgebers, die Courtageauswüchse zu stoppen, deutlich dämpfen. Verdient der Staat doch keinesfalls schlecht an den Maklern. Allein die Umsatzsteuer auf die Maklercourtage, ohne die heutzutage fast keine Wohnimmobilie mehr zu erwerben ist, beträgt immerhin noch einmal 1,12 % des Kaufpreises – ein ordentlicher Aufschlag auf die 5 % Grunderwerbsteuer, mit der der Staat ohnehin schon an jedem Grundstücksgeschäft mitverdient. Und da – in Verkaufsfällen – die Courtage den Anschaffungskosten zuzurechnen ist, kann sie allenfalls mit 2 % des Gebäudewertes jährlich abgeschrieben werden, während sie beim Makler voll der Einkommensteuer unterliegt.
Somit werde ich auch noch in Zukunft was zu mäkeln haben – wenn mich auch niemand dafür bezahlt…

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