Verfassungsrichter finden sich verfassungsgemäß

(14.07.2012) Das höchste deutsche Gericht ist nicht das Amtsgericht Titisee-Neustadt (846 m über dem Meeresspiegel), sondern das Bundesverfassungsgericht. Es klopft Regierung, Bundestag und anderen Gerichten regelmäßig auf die Finger, wie es seine Aufgabe ist, und die Lektüre seiner Entscheidungen empfinde ich selbst dort, wo ich die Meinung des Gerichts nicht teile, fast immer als einen juristischen und intellektuellen Genuss. Aber wie bei den meisten Menschen leidet wohl auch bei den Verfassungsrichtern die Urteilskraft, wo es um eigene Belange geht. Eine Entscheidung des Gerichts, die ich weder richtig noch brilliant begründet finde, ist die in eigener Sache zum sogenannten Zwölfergremium des Bundestages, in dem die Parteien in einem Hinterzimmer auskungeln, wer Verfassungsrichter werden darf. Im Grundgesetz heißt es, dass die Richter zu gleichen Teilen vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Von dem Hinterzimmer ist im Grundgesetz nicht die Rede. Dennoch haben die Verfassungsrichter diesen Wahlmodus als verfassungsmäßig anerkannt. Daran wird wohl auch die Kritik des Herrn Lammert in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung nichts ändern, denn Im Bundestag „dürfte ein solcher Vorstoß derzeit keine Aussicht auf eine Mehrheit haben“ (so die Süddeutsche Zeitung).
Es lebe das Hinterzimmer!

Kommentieren ist momentan nicht möglich.