Jetzt Maskenpflicht bei Bankraub

(25.04.2020)

Die Regierung hat angeordnet, dass Bankräuber ab sofort maskenpflichtig sind. Bei Banküberfällen, so ein Regierungssprecher, seien besonders Risikogruppen gefährdet, da es überwiegend alte Leute seien, die noch Bankfilialen aufsuchen, weil sie ihre Bankgeschäfte nicht online erledigen, sondern ihre Überweisungen noch von den „Bankbeamten“ ausfüllen ließen. Bei dem bei Banküberfällen üblichen Ausruf „Dies ist ein Überfall“ könnten ohne Maskenbenutzung zahlreiche Coronaviren freigesetzt werden, zumal diese Rufe wegen der Schwerhörigkeit vieler älterer Bankkunden besonders lautstark ausgeführt werden und auf Nachfragen („Ich habe Sie leider immer noch nicht verstanden“) manchmal sogar mehrfach wiederholt werden müssten. Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht soll mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die Polizei ist angewiesen, diese wenn möglich an Ort und Stelle zu kassieren. Dies stelle keine unzumutbare Härte dar, so der Regierungssprecher, da die Bankräuber nach dem Überfall ja in der Regel ausreichend liquide seien. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei gewahrt. Man verlange schließlich nur etwas, was ein umsichtiger Bankräuber eigentlich schon von sich aus tun würde. Etwaigen Verfassungsbeschwerden von Bankräubern gegen die Maskenpflicht werden daher in Fachkreisen nur mäßige Chancen eingeräumt. Nach dem Ende der Corona–Krise würde die Maskenpflicht ohnehin wieder aufgehoben werden. Danach, so der Sprecher, könnten „Bankräuber wieder tun und lassen, was sie wollen“.

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