Tochter des Justizopfers Arnold nimmt Klage zurück

(05.02.2014) Die Tochter des Lehrers Horst Arnold, der infolge einer Falschbeschuldigung einer Kollegin wegen angeblicher Vergewaltigung 5 Jahre Haft absitzen musste und kurz nach seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren starb, soll nach einer Meldung von SPIEGEL ONLINE die Zivilklage gegen die Lehrerin Heidi K zurückgenommen haben, obwohl die erste Instanz Heidi K. zur Zahlung von 80.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt hatte.

Der Anwalt begründete dies damit, dass Heidi K. Einspruch gegen das Urteil eingelegt und das Landgericht ihr für den Einspruch Prozesskostenhilfe gewährt hätte; weiter, dass die Vollstreckung gegen Heidi K. aussichtslos sei, weil sie ihre Beamtenbezüge rechtzeitig an einen Dritten abgetreten hätte und schließlich, dass die Klägerin selbst im Erfolgsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben würde.

Meinen ursprünglichen Kommentar in diesem Blog korrigiere ich hiermit, nachdem mich ein Leser darauf aufmerksam gemacht hat, dass es sich bei dem ersten Urteil des Landgerichts um ein Versäumnisurteil gehandelt hat. Gegen dieses ist in der Tat das Rechtsmittel des Einspruchs, nicht das der Berufung gegeben.

Gleichwohl erstaunt es mich, dass eine einmal erhobene Klage so schnell zurückgenommen wird. Nur weil Prozesskostenhilfe gewährt wurde? Damit ist über den Ausgang des Prozesses noch nicht viel gesagt. Und mit irgendeiner Rechtsverteidigung der Heidi K. in dem Zivilprozess musste doch gerechnet werden, nachdem sie auch gegen das Strafurteil Revision eingelegt hat.

Auch ist schwer einzusehen, wieso die Abtretung der Beamtenbezüge der Heidi K. nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar sein soll. Ist sie anfechtbar, so hat die Klägerin einen Zahlungsanspruch gegen den Empfänger der Abtretung.

Ich danke „kreuter67“ für den Hinweis.

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