Archiv für Oktober 2017

Doch Ersatz für Air-Berlin-Geschädigte?

(02.10.2017) Lange Gesichter dürften die Reisenden machen, die vor dem 15. August 2017 einen teuren Langstreckenflug bei Air Berlin gebucht haben. Nach Zeitungsberichten kriegen sie ihren Ticketpreis nicht zurück, wenn die Vögel von Air Berlin nicht mehr abheben. Sie können ihn zwar im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden; da aber laut Pressemeldungen nicht einmal die Insolvenzkosten gedeckt zu sein scheinen, dürfte eine solche Anmeldung kaum ihr Porto wert sein.

Es könnte aber eine Möglichkeit geben, den entstandenen Schaden anderswo geltend zu machen. Wer betroffen ist, kann sich gern kostenlos und unverbindlich bei mir melden.