Archiv für Juli 2016

Eine Klatsche für die Presse

(15.07.2016) Das Landgericht Berlin habe entschieden, dass der Polizeieinsatz in der Rigaer Straße rechtswidrig gewesen sei, dies sei eine „Klatsche“ für den Innensenator Henkel und die Polizei und so weiter und so weiter: es ist erschreckend, mit welchem Blödsinn der Zeitungsleser wieder einmal in der Berichterstattung über juristische Vorgänge zugemüllt wird. Auch in dem mit dem lateinischen Spruchband „rerum cognoscere causas“ (den Dingen auf den Grund gehen) werbenden „Tagesspiegel“, der jeden Morgen in meinem Briefkasten liegt. Jedenfalls, wenn der Zusteller nicht mal wieder verschlafen hat. Und welche juristisch vollkommen unbeleckten Journalisten dabei sich an der Desinformation der Menschen beteiligen, die sie doch zu informieren vorgeben. Ich möchte nicht den Ausdruck „Lügenpresse“ verwenden; aber mehr oder weniger ins Blaue hinein Behauptungen über Verhältnisse aufzustellen, von denen man nicht das Mindeste versteht, aber so zu tun, als wäre man bestens informiert, ist von der Lüge nicht weit entfernt.

Was war geschehen? Wenn ich einmal versuche, den Tatsachenkern aus dem Haufen an Informationen und Desinformationen aus den Zeitungen herauszuschälen, ergibt sich folgendes Bild. Offenbar hatte ein eingetragener Verein Räumlichkeiten in der Rigaer Straße seit einiger Zeit genutzt. Einen Vertrag mit dem Eigentümer, der ihm das gestattet hätte, gab es nicht. Der Eigentümer wiederum hatte Bauarbeiten in den Räumen durchführen wollen und Bauarbeiter ins Haus geschickt. Hierbei kam es zu Handgreiflichkeiten und die Polizei wurde geholt. Diese verwies daraufhin die Verantwortlichen des Vereins der Räume. Der Verein beantragte daraufhin offenbar beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dass der Eigentümer ihm die Räumlichkeiten wieder zur Verfügung zu stellen habe. Der Richter am Amtsgericht hat den Antrag ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Von einer solchen Zurückweisung wird der Antragsgegner nicht informiert. Gegen die Zurückweisung haben die Antragsteller Beschwerde beim Landgericht eingelegt (das ist aus den jeweiligen Aktenzeichen zu schließen). Das Landgericht hat dann mündliche Verhandlung angesetzt und den Eigentümer geladen. Zu dieser Verhandlung erschien der Anwalt der Eigentümer nicht – aus welchen Gründen auch immer. Er selbst befürchtete angeblich, Ziel eines Anschlags gewesen zu sein, nachdem vor seinem Haus ein Auto in Brand gesetzt worden war. Ob das der Grund war oder nicht, weiß ich nicht; auszuschließen ist es jedenfalls nicht. Wäre es zutreffend und hätte er das Gericht hiervon in Kenntnis gesetzt, wäre es allerdings erstaunlich, dass die Richterin dennoch die mündliche Verhandlung durchgeführt hat. Denn ist ein Beteiligter kurzfristig und unverschuldet daran gehindert, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen, gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, den Termin zu verschieben. Nun hat das Gericht also in dem Einstweiligen Verfügungsverfahren ein Versäumnisurteil erlassen. Na und? Hieraus können so gut wie überhaupt keine Schlüsse gezogen werden, schon gar keine über die Frage der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes.

Warum nicht? Weil bei einem Versäumnisurteil das Gericht ausschließlich auf der Grundlage dessen entscheidet, was der Antragsteller behauptet. Ein Recht, eigene Ermittlungen zum Sachverhalt anzustellen, hat das Gericht nicht. Hätte der Verein beispielsweise in dem Verfahren wahrheitswidrig behauptet, er hätte einen Mietvertrag und sei aufgrund des Mietvertrages berechtigt, die Räume zu nutzen, dann hatte das Gericht überhaupt keine Wahl, anders zu entscheiden, als es entschieden hat: der Eigentümer muss ihm den Besitz an den Räumen wiedergeben. Wir wissen aber nicht, was der Verein vorgetragen hat. Offenbar aber nicht einmal etwas ganz Eindeutiges, denn immerhin hat das Amtsgericht ja den Antrag des Vereins zunächst abgelehnt. Sicher hatte es dafür auch seine Gründe, und dass ein Richter am Landgericht immer schlauer und weiser ist als der Richter, dessen Entscheidung bei ihm überprüft wird, darf man getrost auch einmal anzweifeln.

Die Richterin hat somit nur über die Frage entschieden, ob das, was der Verein behauptet hat, ausreicht, um den Hauseigentümer zu verpflichten, ihm den – vorläufigen – Besitz an den Räumen wiederzugeben. Und auch das nur in einem Versäumnisurteil im Eilverfahren, das von dem Eigentümer jederzeit wieder aufgerollt werden kann.

Mehr nicht. Nicht über die Rechte des Hauseigentümers, nichts über die Frage, ob dem Verein ein Recht zur Nutzung zusteht oder er sich rechtwidrig in den Räumen aufhält, nichts über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes und nichts über die Politik von Herrn Henkel.

Alles andere ist Blödsinn. Eine Klatsche hat nicht der Innensenator verdient und nicht die Polizei. Sondern die Presse.