Archiv für November 2013

Die schreckliche Ungewissheit

(01.11.2013) „Immer diese schreckliche Ungewissheit“. Graf Bobby wusste ein Lied davon zu singen. Und jetzt auch das OLG Karlsruhe (Az.: 12 U 41/13). Es verhandelte über eine Grunddienstbarkeit, die es einem Eigentümer verbot,

 

in dem Gebäude eine Dirnenpension einzurichten und zu betreiben. Außerdem dürfen die Räume nicht an Bardamen und Personen, die der Unzucht nachgehen oder häufig wechselnden Geschlechtsverkehr betreiben, überlassen werden.

 

Das OLG war ratlos. Sollen die Dirnen da überhaupt nicht wohnen dürfen? Dürfen sie nur ihr Kuschelwerk dort nicht betreiben? Und die Bardamen? Reicht das Bardamentum für sich genommen aus, um sie von der Überlassung auszuschließen, oder nur dann, wenn auch sie der Unzucht und dem häufigen Geschlechtsverkehr frönen? Mit anderen Worten, bezieht sich der Relativsatz nur auf die Personen, oder auch auf die Bardamen? Sind Bardamen überhaupt Personen?

 

Fragen über Fragen – und schreckliche Ungewissheit. Das geht natürlich gar nicht, befand das OLG. Es erklärte die Grunddienstbarkeit mangels Bestimmtheit für unwirksam.

 

Ob die Dirnen jetzt zu ihrer Bleibe kommen, ist allerdings noch ungewiss. Das OLG hat die Revision zugelassen.